GfbV- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei für den Mord an dem in der Türkei lebenden armenischen Journalisten Hrant Dink
verantwortlich gemacht und die Regierung zur einer Zahlung von 105.0000 Euro Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen verurteilt. In der
Urteilsbegründung wurde hervorgehoben, dass der türkische Staat das Leben des Journalisten Hrant Dink nicht ausreichend geschützt habe und
somit seiner Pflicht zum Schutz seiner Bürger nicht nachgekommen sei.
Hrant Dink war im Januar 2007 auf offener Straße vor dem Redaktionsgebäude seiner Zeitung Agos von dem 17-jährigen
Rechtsextremisten Ogün Samast ermordet worden. Zuvor war Hrant Dink wegen "Beleidigung des Türkentums" durch die türkische Justiz verurteilt
worden, weil er über den Genozid an den Armeniern 1915 im Osmanischen Reich geschrieben hatte.
Gegen das Urteil können beide Parteien binnen drei Monaten Einspruch einlegen.
Quellen:
Deutsche Welle: http://www.dw-world.de/dw/article/0,,6003319,00.html
Süddeutsche Zeitung: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1039444
Weiterführende Informationen zu diesem Thema:
Pressemitteilung der GfbV:
http://www.gfbv.de/pressemit.php?id=804&highlight=Hrant|Dink
<http://www.gfbv.de/pressemit.php?id=804&highlight=Hrant%7CDink>
*Unterdrückung von Kurden und Christen endlich beenden!
**Die Türkei: Nicht reif für die EU!
*http://www.gfbv.de/inhaltsDok.php?id=1865&stayInsideTree=1
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