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AI: Folter gegen Kurden in syrische Gefängnisse nimmt zu

Amnesty International hat aus verlässlichen Quellen erfahren, dass 'Abdelbaqi Khalaf in der Haft gefoltert oder anderweitig misshandelt worden ist. Sein derzeitiger Haftort ist das in 'Adra im Norden von Damaskus gelegene Zentralgefängnis. Von dort wird er offenbar in Abständen von einigen Wochen regelmäßig zu einer Zweigstelle der Abteilung für Staatssicherheit gebracht, wo man ihn unter Druck setzt, ein "Geständnis" über eine Straftat abzulegen, die er nach eigenen Angaben nicht begangen hat.

Im Zusammenhang mit dem Fall wurde eine unbekannte Anzahl weiterer KurdInnen festgenommen, unter ihnen die Brüder Munther, Nedal und Riad Ahmed. Ihr derzeitiger Haftort ist ebenfalls das Zentralgefängnis. Im Exil lebende syrische KurdInnen berichteten, 'Abdelbaqi Khalaf und die drei Ahmed-Brüder würden zusammen mit zahlreichen weiteren KurdInnen wegen eines Vorfalls von Anfang 2008 in Gewahrsam gehalten. Damals waren in der Stadt Qamishli im Nordosten des Landes zwei Angehörige der syrischen Streitkräfte oder Geheimdienste getötet worden. Aus Kreisen im Exil lebender syrischer KurdInnen wird betont, dass sich 'Abdelbaqi Khalaf stets gegen die Anwendung von Gewalt ausgesprochen hat.

Die Rechte der kurdischen Bevölkerung können seiner Überzeugung nach nur mit friedlichen Mitteln durchgesetzt werden. Bislang hat sich 'Abdelbaqi Khalaf weder mit einem Rechtsbeistand beraten können noch ist er einem Richter vorgeführt worden. Seine Familie hat einen Anwalt mit der Vertretung der Interessen von 'Abdelbaqi Khalaf beauftragt. Der Anwalt suchte daraufhin das Gefängnis auf, um dort mit seinem Mandanten zu sprechen, wurde jedoch nicht zu ihm vorgelassen.

Bis Anfang 2010 hatten die syrischen Behörden 'Abdelbaqi Khalaf ohne Kontakt zur Außenwelt an einem geheim gehaltenen Ort in Haft gehalten und damit Bedingungen geschaffen, die Folterungen oder Misshandlungen Vorschub leisten.

Aus Syrien trafen Berichte ein, denen zufolge der Gefangene in den ersten acht Tagen seiner Haft an den Handgelenken aufgehängt und in den folgenden drei Monaten regelmäßig weiteren Misshandlungen unterworfen worden ist. Seit Beginn dieses Jahres durfte ihn seine Familie mehrmals in der Haft besuchen. Einer der geplanten Besuche wurde den Angehörigen jedoch verwehrt. Offenbar war 'Abdelbaqi Khalaf kurz vor dem Besuchstermin gefoltert worden und befand sich in einem Zustand, in dem seine Familie ihn nicht sehen sollte.
In den syrischen Hafteinrichtungen und Verhörzentren sind Folter und Misshandlungen weit verbreitet. Allein in den zurückliegenden zwei Monaten hat Amnesty von vier Todesfällen erfahren, die möglicherweise auf Folterungen zurückzuführen sind.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

'Abdelbaqi Khalaf wurde am 11. September 2008 von MitarbeiterInnen des Staatssicherheitsdienstes vor seinem Textilgeschäft in Qamishli festgenommen. Er ist ein engagierter Verfechter demokratischer Reformen in Syrien und setzt sich dort für politische Verständigung unter den kurdischen Gemeinschaften ein. 'Abdelbaqi Khalaf sucht den regelmäßigen Kontakt zu AnhängerInnen verschiedener politischer Parteien der Kurden. Vor seiner Festnahme äußerte er gegenüber Freunden den Verdacht, dass er vom Staatssicherheitsdienst überwacht werde. Nach Angaben aus syrischen Quellen war 'Abdelbaqi Khalaf im Mai 2008 schon einmal von MitarbeiterInnen des Staatssicherheitsdienstes festgenommen und mehrere Stunden lang verhört worden. Anschließend hatte man ihn ohne Anklageerhebung wieder freigelassen.

Munther Ahmed wurde am 3. September, Nedal am 11. September und Riad am 8. Oktober 2010.von MitarbeiterInnen des Staatssicherheitsdienstes in der eigenen Wohnung festgenommen. Vor ihrer Verhaftung waren Nedal und Riad Ahmed an Gesprächen mit kurdischen AktivistInnen beteiligt gewesen, in denen es um die Gründung einer kurdischen Organisation zur Förderung der kurdischen Kultur durch Bücher, Zeitschriften und kulturelle Veranstaltungen ging. Bereits seit dem Jahr 1992 unterhielten sie eine inoffizielle Bibliothek, in der interessierte Menschen Bücher in kurdischer und arabischer Sprache ausleihen konnten, die die Probleme der KurdInnen thematisierten. Außerdem gab es dort eine begrenzte Anzahl an Büchern von AutorInnen, die ihre Werke nirgendwo veröffentlichen konnten.

KurdInnen sind in Syrien aufgrund ihrer ethnischen Herkunft Diskriminierungen ausgesetzt. Vielen von ihnen wird das Recht auf die syrische Staatsangehörigkeit vorenthalten, weshalb sie im Bereich der Bildung, der Berufswahl, der Gesundheitsversorgung und auf anderen Gebieten nicht dieselben Rechte wie syrische StaatsbürgerInnen genießen. Darüber hinaus unterliegen der Gebrauch der kurdischen Sprache und das Ausleben der kurdischen Kultur starken Einschränkungen in Syrien. So sind zum Beispiel Anfertigung und Veröffentlichung von gedruckten Materialien in kurdischer Sprache ebenso wie das Lehren der kurdischen Sprache verboten und werden mit Inhaftierung geahndet. Kurdische MenschenrechtsverteidigerInnen und Personen, die mit kurdischen Parteien oder Gruppierungen in Verbindung gebracht werden, die auf diese Diskriminierung der Kurden in Syrien hinweisen, sind dem Risiko ausgesetzt, willkürlich festgenommen, gefoltert und nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert zu werden.

Quelle: http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-222-2009-1/syrischer-kurde-gefol…

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