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FETULLAH GÜLEN’S ISLAMISCHES KOLONISIERUNGSSYSTEM

MESOP’S FETULLAH GÜLEN DOSSIER 2011 (I) : FETULLAH GÜLEN’S ISLAMISCHES KOLONISIERUNGSSYSTEM

Mit dem Zerfall des Osmanischen Reiches und der Gründung der Republik Türkei im Jahr 1923 wurde dem Reich der Scheiche [Scheich =,Altes­ter", religiöses Oberhaupt] und des islami­schen Schariarechtes ein Ende gesetzt.

Der Konflikt zwischen den islamischen Orden “Tarikats” /tariqa, arabisch für „Weg” oder „Methode”, bezeichnet eine Glaubensge­meinschaft] und dem Kemalismus wurde zugunsten der Säkularisierung vorerst aufgelöst. 1924 wurden die Orden an das staatliche „Präsidium für Religionsangelegenheiten” (Diyanet lsleri Baskanligi) angebunden. Ein Jahr später, am 3. März 1925, wurden sie alle mit dem „Gesetz für Ruhe und Ordnung ” (Takrir-i akrir-i Sükün Kanunu) verbo­ten. Das Ministerium für Religionsangelegenheiten aber blieb bestehen: als Zeichen der Korporierung des Religiösen in einen weltlichen Staatsapparat, welcher seinem Sieg nicht trauen mochte.

Wovon in diesen Tagen in der Türkei die Rede.

In der „laizistischen” türkischen Republik wurde die Religion dem Staat untergeordnet. Obwohl dies dem Sinn der „Trennung von Staat und Religion”des Laizismus widerspricht, wird diese Form und Interpretation des Laizismus noch immer beibehalten. Die Imame [islamische Geistliche und Vorbeter] sind Beamte des Staates. Das staatliche Amt dient dazu, die Religion unter der Kontrolle des Staates zu halten. Es befaßt sich nur mit der islamischen Religion in ihrer sunnitischen Ausprä­gung. Daher ist es nicht falsch zu sagen, daß der türkische Staat eine Religion hat und daß er sunnitisch ist (wobei schon der türkische Nationalismus und Kema­lismus wie eine Staatsreligion sind). Man könnte ihn also als “halblaizistisch” bezeichnen. Religionskritik ist bis heute strafbar und ein Tabuthema.

Volltext lesen: http://www.mesop.de/2011/12/17/mesop%E2%80%99s-fetullah-gulen-dossier-2…

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